Bewerbung Bachelor
Nicht-EU-Bürger:innen
Bewerber:innen mit Hochschulzugangsberechtigung und Staatsangehörigkeit eines nicht-EU-Staates
Bewerber:innen mit Hochschulzugangsberechtigung und Staatsangehörigkeit eines nicht-EU-Staates
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Die Informationen auf dieser Seite sind für Dich relevant, wenn Du:
Bevor Du Dich für einen Studiengang bewirbst, lies Dir die Informationen zu den formalen Voraussetzungen, dem Bewerbungsprozess und den benötigten Unterlagen in Ruhe durch. Das erleichtert Dir die Bewerbung und hilft, Fehler und Verzögerungen zu vermeiden.
Claudia Manca
Telefonsprechstunde
0711 459 24206
Mi 13-15 Uhr
E-Mail-Service
claudia.manca(at)verwaltung.uni-hohenheim.de
Webseite: Akademisches Auslandsamt
Bewirb Dich online über das Bewerbungsportal HohCampus für den Bachelor-Studiengang Deiner Wahl und lade die Bewerbungsunterlagen im Bewerbungsportal hoch. Dort kannst Du auch jederzeit den Stand Deiner Bewerbung einsehen. Du kannst Dich für insgesamt 3 Studiengänge bewerben. Eine Mehrfachregistrierung ist nicht zulässig.
Für alle zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengänge musst Du Dich zusätzlich im DoSV-Bewerbungsportal für das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) von Hochschulstart registrieren.
15. Juli (1. und höhere Fachsemester)
30. September für Agrarwissenschaften, Agrarbiologie sowie Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie (wenn ein Studienkolleg besucht werden muss, dann ist die Frist der 15. Juli)
15. Januar
31. März (1. Fachsemester)
Um Dich erfolgreich an der Universität Hohenheim zu bewerben, musst Du folgende Zugangsvoraussetzungen zwingend erfüllen:
Für folgende Studiengänge erfolgt die Bewerbung, Zulassung und Einschreibung an der Universität Stuttgart als Kooperationspartner:
Nein, seit dem Wintersemester 2022/23 ist keine zusätzliche Bewerbung über uni-assist notwendig. Deutsche Staatsangehörige müssen ihre Zeugnisse aber vorher bei der für sie zuständigen Stelle anerkennen lassen. Bei Wohnsitz in Baden-Württemberg oder im Ausland ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.
Deine Hochschulzugangsberechtigung (sowie weitere Nachweise wie z.B. über Praktika, Berufserfahrung usw.) müssen im Bewerbungsportal HohCampus in der Originalsprache hochgeladen werden sowie zusätzlich, falls die Originalsprache nicht Deutsch oder Englisch ist, in einer deutschen oder englischen Übersetzung.
Die Übersetzung muss von einer Person oder Institution gefertigt worden sein, die zu einer vereidigten oder gerichtlich zugelassenen Übersetzung berechtigt ist (in Deutschland oder im Ausland).
Falls Dein Zeugnis Dich nicht dazu berechtigt, direkt ein Studium in Deutschland anzufangen, kann ein einjähriges Studienkolleg besucht werden. Es wird mit der Feststellungsprüfung abgeschlossen, mit der Du Dich dann zum Studium in Deutschland bewerben kannst.
Bei Fragen zum Studienkolleg wende Dich bitte an Claudia Manca.
Nein. Mit Deiner Bewerbungsnummer und Deinem Passwort kannst Du selbst im Bewerbungsportal HohCampus nachsehen, welche Daten bei der Uni eingegangen sind und wie der Status Deiner Bewerbung ist.
Wenn sich der Status Deiner Bewerbung ändert, erhältst Du eine Nachricht per Mail. Die konkrete Änderung erfährst Du dann durch Einloggen im Bewerbungsportal. Dort siehst Du z.B. ob Du für das Verfahren zugelassen oder ausgeschlossen wurdest oder wenn eine Zulassung vorliegt.
Nein, eine Bewerbung nach Bewerbungsschluss ist nicht möglich!
Sollten allerdings in Studiengängen Studienplätze frei bleiben, werden diese im Losverfahren vergeben.
Du kannst Dich erst bewerben, wenn Du Dein Abschlusszeugnis erhalten hast, weil sonst Pflichtfelder nicht ausgefüllt werden können.
Du kannst Dich für höchstens drei Studiengänge parallel bewerben.
Nein! Du darfst Dich nur 1-mal im Bewerbungsportal registrieren. Wenn Du Dich erneut registrierst und eine Bewerbung abgibst, wird die erste Bewerbungsnummer gesperrt. Du hast aber unter der gleichen Bewerbungsnummer die Möglichkeit, Dich für insgesamt 3 Studiengänge zu bewerben.
Mit Deiner Bewerbungsnummer und Deinem Passwort kannst Du selbst im Bewerbungsportal HohCampus nachsehen, wie der Status Deiner Bewerbung ist.
Wenn Du die E-Mail-Benachrichtigungen im Bewerbungsportal aktiviert hast, erhältst Du eine Nachricht per E-Mail, wenn sich der Status Deiner Bewerbung ändert. Die konkrete Änderung erfährst Du dann durch Einloggen im Bewerbungsportal. Dort siehst Du z.B. ob Du für das Verfahren zugelassen oder ausgeschlossen wurdest oder wenn eine Zulassung vorliegt.
Ja! Wer in Baden-Württemberg ein Bachelor-Studium beginnen möchte, muss einen Nachweis über ein Studienorientierungsverfahren erbringen. Den Orientierungstest solltest Du vor Bewerbungsschluss abgelegt haben. Den Nachweis gut aufheben, da Du diesen im Falle einer Zulassung mit dem Antrag auf Einschreibung einreichen musst.