Gibt es bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang mehr Bewerber:innen in das erste Fachsemester als Studienplätze vorhanden sind, dann erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien in der angegebenen Reihenfolge:
1. Vorwegzulassung
Bevorzugt werden Bewerber:innen, die bereits eine Zulassung erhalten haben und diese nicht antreten konnten. Gründe hierfür können zum Beispiel sein: Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Wehrdienst. Um Dein Studium nach Dienstende aufnehmen zu können, musst Du Dich erneut bewerben sowie eine Kopie des früheren Zulassungsbescheides und der Dienstzeitbescheinigung einreichen.
2. Vorabquoten
Für einige Bewerber:innengruppen werden gesondert Studienplätze bereitgestellt:
3. Verbleibende Studienplätze
90% hochschuleigenes Auswahlverfahren
Die Auswahlkriterien sind für jeden Studiengang einzeln festgelegt. Zu den Kriterien können zählen:
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung („Abi-Note“)
- Gewichtete Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung
- Auswahlgespräch
- Außerschulische/berufliche Qualifikationen
10% Wartezeit
Jedes halbe Jahr, welches seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vergeht und Du nicht an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben bist, wird automatisch als Wartesemester gezählt. Grundsätzlich werden maximal sieben Wartesemester berücksichtigt. Die Studienplätze werden der Reihenfolge nach vergeben, angefangen bei den Bewerber:innen mit den meisten Wartesemestern. Die Noten der Hochschulzugangsberechtigung spielt hierbei keine Rolle.