Abschlusszeugnisse (Transcript of Records und Urkunde) über das abgeschlossene Hochschulstudium
- Liegt das Abschlusszeugnis noch nicht vor, ziehen wir die vorläufige Durchschnittsnote heran.
- Das Abschlusszeugnis muss uns bis 15. Dezember des Jahres, für welches die Zulassung beantragt wird, vorliegen.
- Sofern die Dokumente nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, benötigen wir eine amtlich beglaubigte Übersetzung.
Deutsch C1 - einer oder mehrere der folgenden Nachweise:
- Deutsche HZB
- Deutscher Studienabschluss
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF), mindestens Stufe TDN 4 in allen vier Teilprüfungen
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), mindestens Stufe DSH-2
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Stufe II (DSD II)
- Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
- Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscherinstituts München
Sofern vorhanden, Nachweise über:
- Einschlägige Berufsausbildung und/oder berufspraktische Tätigkeiten (mindestens 3 Monate)
- Besondere wissenschaftliche Eignung in Form des „Erfassungsbogens“
- Auslandsaufenthalte im Rahmen des Studiums
Wenn Du bereits in einem Masterstudiengang eingeschrieben warst:
- Nachweis, dass der Prüfungsanspruch in dem Studiengang, für den die Zulassung beantragt wird oder einem verwandten Studiengang, noch besteht.
Hinweis: Da es sich um eine Onlinebewerbung über das Bewerbungsportal handelt, bitte keine Unterlagen per Post einsenden!